Zuständigkeit und besondere Aufgaben der JVA |
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| Die Justizvollzugsanstalt Waldheim dient heute dem Vollzug von Freiheitsstrafen im Ersttätervollzug an männlichen Verurteilten. | ||
| Im Jahr 1995 wurde eine 30 Plätze umfassende Abteilung für Jugendstrafgefangene eingerichtet und bereits 1997 wieder aufgelöst. | ||
| Nach dem derzeit gültigen Vollstreckungsplan des Freistaates Sachsen ergibt sich die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Waldheim zum Vollzug von Freiheitsstrafen als Ersttätervollzug. Für männliche Strafgefangene aus allen Landgerichtsbezirken mit Freiheitsstrafen über 2 Jahren, die sich erstmals in Strafhaft befinden und zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Verurteilung in den zurückliegenden zehn Jahren zu keiner Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt wurden (Auskunft Bundeszentralregister), ist die Justizvollzugsanstalt Waldheim für den Vollzug der Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug zuständig. | ||
| Seit Juni 1995 werden Gefangene aus allen sächsischen Justizvollzugsanstalten in die sozialtherapeutische Abteilung in der JVA Waldheim verlegt, wenn sie zu ihrer Resozialisierung besonderer therapeutischer Behandlung und sozialer Hilfe bedürfen. Die Abteilung umfasst gegenwärtig 120 Haftplätze. Mit den Gefangenen sollen gemeinsam Voraussetzungen geschaffen werden, um den Anforderungen einer sozial verantwortlichen Lebensgestaltung in geeigneter Weise gerecht werden und eine zukünftige Straffälligkeit zu vermeiden. Die wahrnehmende Verhaltenstherapie stellt die Grundlage der therapeutischen Behandlung dar. Die sozialtherapeutische Abteilung war die erste Einrichtung dieser Art in den neuen Bundesländern. |
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| Im Spätsommer 1995 wurde eine offene Abteilung mit 11 Plätzen in der "Villa" - außerhalb der Anstalt - eingerichtet. Diese offene Abteilung wurde im Oktober 2001 auf 18 Plätze in einem anderen Gebäude erweitert. | ||